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Rundbrief 79, Oktober 2024


Einladung zur 36. Generalversammlung des Grimselvereins

Samstag, 9. November 2024, 14.45 h
Kirchgemeindehaus
Kirchgasse 19, Meiringen

Traktanden: 1.Wahl StimmenzählerIn
2.Protokoll GV vom 18.11.2023
3.Jahresbericht Präsident
4.Jahresrechnung und Revisionsbericht 2024
5.Mitgliederbeiträge
6.Wahlen: Vorstand, Revisoren
7.Varia: Infos, Fragen, Anregungen

Musikalische Umrahmung: Johannes Grossniklaus

Im zweiten Teil zeigen wir den Film:
Bis zum letzten Tropfen - Tirol und die Wasserkraft von Harry Putz.
Ein Dokumentarfilm über den geplanten Ausbau des Kraftwerks Kaunertal im Tirol.


Anschliessend: Gemütliches Beisammensein mit Suppe, Käse und Brot. Alle sind herzlich eingeladen.

Zusätzlich gewünschte Traktanden oder Anträge sind dem Vorstand bis 10 Tage vor der Versammlung mitzuteilen.
Wir hoffen auf eine grosse Beteiligung und auf angeregte Diskussionen.


Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde
Auch diesen Sommer haben wir unsere traditionellen Exkursionen zum Gletscherweib am Grimselsee und in die Trift durchgeführt. Zahlreiche Menschen sind uns gefolgt.
Dabei lässt sich immer wieder feststellen, wie schnell das Wandern in diesen wunderschönen, kraftvollen Landschaften die Menschen verbindet. Miteinander und mit der Natur. Man taucht ein und wird zu einem Teil dieser Natur. Aus dieser Verbundenheit – man könnte es auch Liebe nennen – erwächst Glück. Aber es wächst auch die Sorge. Denn die Existenz dieser Glücks-Orte ist ja bekanntlich schwer in Frage gestellt.
Die Spannung zwischen dieser Liebe und den laufenden politischen und juristischen Auseinandersetzungen war zufälligerweise an beiden Anlässen Thema von Wortbeiträgen. Wir möchten aus der Rede von Kaspar Schuler, Geschäftsleiter der CIPRA, zitieren:
"... So scheint mir: Wer einmal liebt, liebt bald umfassend. Wer mit einer dieser Gebirgslandschaften verbunden ist, verbindet sich mit allen. Das ist insofern wichtig, als dass uns nicht eine Art von NIMBY-Gesinnung antreibt, die Stauseen durchaus woanders sehen möchte, nur "not in my backyard". Es geht uns um diese umfassende Fürsorglichkeit. Sie verbindet sich mit selbstkritischen Fragen zum eigenen Energieverbrauch und den gesellschaftlichen Ansprüchen.
Doch können – oder müssen – wir diese intensive und unser Erleben erweiternde Verbundenheit und die daraus entstehende Ergriffenheit auch in die reale Politik, die gesellschaftliche Auseinandersetzung transferieren?
Ja! Allerdings geht das auf Kosten der Erlebniskraft. Es geschieht eine Entzauberung. Aus den berührenden Gefühlen einer grundlegenden, grossen Wertschätzung gegenüber diesen Landschaften, die deren Unantastbarkeit begründen, entstehen im Diskurs Objektbeziehungen. Die Objekte werden kartiert und aus verschiedenen Blickwinkeln begutachtet, in ihren Werten seziert und beziffert, in naturwissenschaftlich, ingenieurtechnisch oder betriebswirtschaftlich fassbare Stücke tranchiert. So werden diese Herz und Hirn läuternden Hochebenen, eindrücklichen Bergkessel, von schillernden Mäandern durchzogenen Schwemmebenen beherrschbar. In der Folge können sie verhandelt und einem sogenannten Interessenausgleich zugeführt werden. Daraus entstehen politische Kompromisse, in jeder Generation von neuem. Und daraus geschundene Bergkulissen.
Diese realpolitischen Auseinandersetzungen zehren an der Seele, laugen aus. Umso wichtiger ist es, dass wir uns immer wieder zurückziehen, hierher an die Trift oder die Grimsel, hochsteigen an andere, uns liebe Orte, wo wir uns mit ihnen wieder ganz und gar – emotional unseziert – verbinden können..."


Trift
Die Beschwerde von Aqua Viva und Grimselverein liegt beim Verwaltungsgericht. Inzwischen haben die KWO eine ausführliche Replik eingereicht. Sie legen z.B. Gutachten vor, die aufzeigen, dass der Wertzuwachs des Gletschervorfelds Trift nichts Besonderes sei, sondern aktuell bei allen Gletschern beobachtet werden könne.
Dem widersprechen wir auch gar nicht. Die Frage ist aber, ob dieses «Neuland» bleiben darf. Als ökologisch wertvolle Pionierwildnis. Als kleine Kompensation für all die Nutzbarmachungen und Zerstörungen der letzten hundert Jahre. Oder ob dieses «Neuland» in der Art der Konquistadoren vom Erstbesten unter den Nagel gerissen werden soll. Zugebaut und aufgestaut. Im Dienste des weiteren ungebremsten Wachstums.
Leider sind «Glück» und «Verbundenheit» (siehe oben) weder wissenschaftliche noch juristische Grössen. Weshalb uns nichts anderes übrigbleibt, als mit Hilfe von WissenschaftlerInnen und Juristen die Wertigkeit der Trift in die Waagschale zu hieven.



Grimsel
Im Mai 2024 haben die KWO das überarbeitete Konzessionsgesuch für die Erhöhung Grimselsee eingereicht. Das Projekt entspricht demjenigen von 2010. An der Erhöhung der Staukote um 23 Meter ändert sich nichts. Und damit auch nicht an den massiven Auswirkungen auf die Landschaft und die Biosphäre rund um den See.
Der Grimselverein hat gegen das Projekt Einsprache erhoben.
Dem nationalen Interesse an der Vergrösse-rung des Winterspeichers können wir nur relativierend entgegenhalten. Auf der anderen Seite liegen jedoch drei Schutzinteressen von nationaler Bedeutung vor:
1. Moore: Auch wenn der Perimeter der Moorlandschaft Grimsel gemäss Bundesgerichtsentscheid oberhalb der Staukote definiert wurde, bleibt es eine Tatsache, dass real existierende Kleinmoore und Moortümpel überflutet würden. Moore sind verfassungsmässig geschützt.
2. Alpine Aue von nationaler Bedeutung: Dass das Gletschervorfeld Unteraar die Kriterien für nationale Bedeutung erfüllt, steht ausser Zweifel. Dennoch weigert sich das BAFU (oder wird daran gehindert), das Inventarisierungsverfahren einzuleiten. Die Zerstörung dieser einzigartigen Schwemmebene auf einer Fläche von einem halben Quadratkilometer wäre gravierend.
3. BLN-Gebiet: Die Erhöhung der Staukote ist nicht mit den Schutzzielen des BLN-Gebiets «Berner Hochalpen» vereinbar. Insbesondere die Wirkung des massiven Einstaubandes bei Wassertiefstand wäre schwerwiegend.
All diese Zerstörungen vermag auch der bunte Strauss von Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen, welchen die KWO mit mehreren Umweltorganisationen ausgehandelt haben, nicht wettzumachen.
Die Medienmitteilung zur Einsprache ist auf der Webseite des Grimselvereins nachzulesen.

Trift-Suite von Köbi Gantenbein und der Kapelle Alpenglühn
Die Tournee der Trift-Suite "Die Ermutigung der Wasseramsel" hat auch in Meiringen Halt gemacht. Weitere Aufführungen sind geplant. Die nächste findet am 21. Okt. 2024, 18.30 h im Kulturpark Zürich statt.
Infos laufend unter www.rettet-die-trift.ch/aktivitaeten/aktuell

Spendenaufruf
Die Fachleute, die uns mit ihren juristischen und wissenschaftlichen Kenntnissen unterstützen, wollen wir anständig belohnen. Deshalb sind wir auf zusätzliche Spenden angewiesen. Besten Dank für die Unterstützung.

GV des Grimselvereins
Die GV findet am 9. November 2024, 14.45 h im Kirchgemeindehaus Meiringen statt. Einladung beiliegend.

Mit herzlichen Grüssen
Vorstand Grimselverein
Christian, Johannes, John, Katharina, Nick, Thomas

(20.10.2024)








Stellungnahme des Grimselvereins zur Einsprache gegen das Konzessionsgesuch Grimsel

Der Grimselverein hat am 27. August 2024 Einsprache gegen das Konzessionsgesuch "Vergrösserung Grimselsee" eingereicht.
Im Folgenden geht er auf die wichtigsten Fragen dazu ein:

Welches sind die Kritikpunkte des Grimselvereins am Projekt "Vergrösserung Grimselsee"?
Auch wenn es vordergründig "bloss" um eine Stauseeerhöhung geht, sind die ökologischen und landschaftlichen Auswirkungen des Projekts gravierend. Das verschweigt auch der ausführliche Umweltverträglichkeitsbericht der KWO nicht: Es werden Teile einer Moorlandschaft zerstört. Es werden Teile eines Arvenwaldes mit bis 500-jährigen Bäumen zerstört. Es wird ein einmaliges Gletschervorfeld mit einer alpinen Aue von nationaler Bedeutung zerstört. Insgesamt ein Quadratkilometer Naturfläche. Diese Zerstörungen betreffen äusserst wertvolle und in der Schweiz seltene Lebensräume, die unter Schutz stehen. Diese sind nicht ersetzbar.
Mit dem revidierten Stromgesetz (Mantelerlass) haben Wasserkraftanlagen wie Grimsel grundsätzlichen Vorrang vor anderen nationalen Interessen. Da ist der Fall doch klar?
Auch mit dem aktuellen Stromgesetz braucht es für jedes Projekt eine spezifische Interessenabwägung. Das verlangt die Bundesverfassung, die alle nationalen Interessen, namentlich den Schutz von Natur und Umwelt, als gleichrangig wertet.
Der Kanton Bern hat mit der letzten Revision des Richtplans diese Interessenabwägung gemacht und das Grimsel-Projekt schliesslich befürwortet und festgesetzt. Damit ist das Projekt doch hinlänglich geprüft?
Die Revision des Richtplans wurde nicht unabhängig, sondern vom Kanton Bern als Bauherr des Projekts, also von einem Interessenvertreter gemacht. Die Interessenabwägung verlief entsprechend einseitig und hat sich weitgehend auf die fragwürdigen Aussagen des Runden Tischs Wasserkraft berufen.
Am Runden Tisch Wasserkraft haben sich die Beteiligten der Gebirgskantone, der Stromkonzerne und zweier Umweltorganisationen auf 15 Wasserkraftprojekte geeinigt, darunter auch das Projekt Grimsel.
Der Runde Tisch hatte weder die Legitimation noch das nötige Wissen, um irgendwelche Projekte "auszuhandeln". Der Runde Tisch hat deshalb auch klar festgehalten, dass mit dieser Liste weder die projektspezifischen ordentlichen Bewilligungsverfahren präjudiziert noch die projektspezifischen Verbandsbeschwerderechte tangiert werden. Jedes dieser 15 Projekte soll einzeln und vertieft geprüft werden. Genau das verlangen auch wir.
Mit dem Ja zur Revision des Stromgesetzes hat die Schweizer Stimmbevölkerung 16 Wasserkraftprojekten zugestimmt. Damit sind sie doch nun demokratisch legitimiert?
Es zeugt von einem beschämenden Demokratieverständnis, wenn man über Projekte abstimmen lässt, ohne zu informieren, worum es geht. In den Abstimmungsunterlagen war kein Wort, kein Bild, kein Plan zu irgendeinem dieser Projekte. Der Punkt ist: Es war keine Projektabstimmung. Es wurde auch von den Befürwortern, allen voran Bundesrat Albert Rösti, immer wieder betont, jedes Projekt müsse noch ein Bewilligungsverfahren durchlaufen. Genau da sind wir jetzt drin. Und mit der Einsprache weisen wir innerhalb dieses Verfahrens auf die wunden Punkte des Grimsel-Projekts hin.
Die KWO haben sich mit mehreren Umweltorganisationen im sogenannten Grimsel-Dialog auf Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen geeinigt, welche die entstehenden Schäden kompensieren und den Grimsel-Ausbau umweltverträglich machen sollen. Was meint der Grimselverein dazu?
Ersatzmassnahmen können im kleinen Rahmen durchaus Sinn machen. Die Schäden am Grimselsee wären aber zu gravierend, als dass sie anderswo kompensiert werden könnten. Eine Landschaft wie im Gletschervorfeld Unteraar gibt es sonst nirgends mehr. Der vorgeschlagene Strauss an Ersatzmassnahmen scheint dafür geeignet, bestehende Schäden der letzten Jahrzehnte abzufedern. Aber nicht zukünftige Schäden.
Leistet die Vergösserung des Grimselsees nicht einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Schweizer Stromversorgung, insbesondere im Winter?
Das Grimsel-Projekt vergrössert die Speicherkapazität des Grimselsees, keine Frage. Die Schweizer Stromversorgung ist aber nicht vom Grimsel-Ausbau abhängig, dafür ist er viel zu klein. Viel mehr ins Gewicht fällt die Zunahme der Stromproduktion durch Photovoltaik, die jedes Jahr ein Mehrfaches der Grimselkapazität ausmacht, und von der mindestens ein Drittel auch im Winter anfällt. Für die Stromversorgung in sonnenärmeren Wintermonaten und für die Erhaltung der Netzstabilität verfügt die Schweiz bereits jetzt mit den bestehenden Wasserkraftanlagen über eine exzellente Infrastruktur.
Der Widerstand gegen die Ausbaupläne an der Grimsel dauert bereits Jahrzehnte. Ist das nicht eine Zwängerei?
Die Landschaften im Grimselgebiet und insbesondere am Grimselsee gehören zu den bestgeschützten in der Schweiz. Als kantonales Naturschutzgebiet – dort darf keine Blume ausgerissen werden – und als Moorlandschaft. Als Teil des BLN-Gebiets "Berner Hochalpen" und als Teil des UNESCO-Welterbes. Wir erachten es als Zwängerei, dass die KWO, die Bauwirtschaft und der Kanton Bern seit über 30 Jahren versuchen, genau in diesen Schutzgebieten ein unnötiges Bauprojekt durchzudrücken.
Gefährdet der Grimselverein mit dieser Einsprache das Verbandsbeschwerderecht?
Das Verbandsbeschwerderecht ermöglicht es Verbänden nicht, Bauprojekte zu verhindern. Es erlaubt lediglich, auf die gesetzeskonforme Umsetzung und die Prüfung durch Gerichte zu pochen. Damit ist es nichts anderes an ein bewährtes Mittel gegen Fehlentscheide, Behördenwillkür und Vetternwirtschaft. Das ist gewissen Kreisen ein Dorn im Auge, weshalb sie das Verbandsbeschwerderecht stutzen wollen. Aber eine Demokratie braucht solche Interventionsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft. Wir müssen dieses Recht verteidigen. Und man verteidigt ein Recht nicht, indem man freiwillig darauf verzichtet.
Was wünscht sich der Grimselverein für das Grimselgebiet?
Die Grimsel ist zweifelsohne geprägt durch die enge Verstrickung von grossartiger Naturlandschaft und ambitionierter Ingenieurtätigkeit. Leider geht dies mit einer weitgehenden Beeinträchtigung der Gewässerlebensräume im Haslital einher. In den Seitentälern finden sich aber immer noch wilde Gebiete mit grosser Kraft und hohem ökologischem Potential. Der Grimselverein findet: Genug ist genug. Überlassen wir diese Täler, Bäche und Seen der sich verändernden Natur. Ihrer selbst willen, aber auch zur Beglückung zukünftiger Generationen von Menschen.
Für Rückfragen:
Nick Röllin
Präsident Grimselverein
Brückfeldstr. 22
3012 Bern


031 351 10 25
077 461 41 87

(27.08.2024)








Beschwerde gegen Trift-Konzession eingereicht


Die Organisationen Grimselverein und Aqua Viva haben am 27. Dez. 2023 Beschwerde gegen die Konzessionserteilung zum Kraftwerkprojekt Trift an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern eingereicht.


Natur
Die Trift ist ein einzigartig schönes, wildes und nahezu unberührtes Gebirgstal. Sie ist ein Beispiel für eine kraftvolle, vielfältige Landschaft, wie sie sich viele Menschen wünschen, aber nur noch selten vorfinden. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Trift aus ökologischer und landschaftlicher Sicht äusserst wertvoll und schützenswert ist.
Wir müssen die Trift schützen, statt sie vorschnell unserem Energiehunger zu opfern.

Recht
Das Triftgebiet steht im Spannungsfeld zwischen Energienutzung und Schutz von Natur und Landschaft. Den Anliegen des Natur- und Heimatschutzes ist gemäss Art. 78 der Bundesverfassung Rechnung zu tragen. Dies kann auch der neue Mantelerlass mit einem "grundsätzlichen Vorrang" von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie nicht ausräumen. Die im Bewilligungsverfahren getätigten Abwägungen sind bis jetzt nur parteiisch, unsorgfältig und aufgrund lückenhafter Fakten erfolgt.
Deshalb verlangen wir eine vertiefte und unabhängige Interessenabwägung durch die Gerichte.

Energie
Das Trift-Projekt leistet bei sehr hohen Kosten einen unerheblichen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz. Mit dem Investitionsvolumen des Trift-Projekts lässt sich mittels Photovoltaikanlagen doppelt so viel Strom erzeugen, zu einem grossen Teil auch im Winter.
Es gibt genügend sinnvolle, unbestrittene Projekte zur Umsetzung der Energiewende. Packen wir diese an, bevor wir auf unberührte Naturlandschaften zugreifen.

Die beschwerdeführenden Organisationen legen aktuelle Gutachten vor, welche die ökologischen und landschaftlichen Qualitäten des Triftgebiets untermauern.
Sie belegen, dass das Triftgebiet die Kriterien zur Aufnahme ins Bundesinventar der Auen erfüllt und zu den sechs Gletschervorfeldern in der Schweiz gehört mit dem grössten ökologischen Potenzial. Sie belegen, dass zahlreiche seltene und bedrohte Arten durch das Kraftwerkprojekt gefährdet sind. Sie belegen, dass die Trift eine Landschaft mit sehr hohen Qualitäten ist, den angrenzenden BLN-Gebieten absolut ebenbürtig und deshalb schützenswert.

Aktuelle Umfragen zeigen, dass die Schweizer Bevölkerung die Energiewende unterstützt, aber keine Energieanlagen in unberührten Landschaften wünscht.
Genau diese Position vertreten auch die Organisationen Grimselverein und Aqua Viva.



Weiteres Informationsmaterial:
Kontakt:
Nick Röllin
Präsident Grimselverein

031 351 10 25


(28.12.2023)








Ein schwarzer Tag für die Grimsel



Stellungnahme des Grimselvereins zur Nationalratsdebatte über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter

Der Nationalrat hat im Rahmen der Änderung des Energiegesetzes u.a. über das Ausbauprojekt Grimsel, die Stauseeerhöhung um 23 Meter, debattiert und dessen Realisierung als dringlich und allen anderen Interessen übergeordnet deklariert. – Ein schwarzer Tag für die Landschaft hinter dem Grimselsee, dem Ursprung der Aare. Ein wunderbarer Flecken Natur, der sich gerade dieser Tage in goldene Herbsttöne verfärbt.

Zur Erinnerung: Die Landschaft um den bestehenden Grimselsee gehört – neben dem Nationalpark – zu den am besten geschützten in diesem Land. Sie ist sowohl BLN-Gebiet als auch kantonales Naturschutzgebiet. Sie wird umschlossen vom UNESCO-Weltnaturerbe. Sie umfasst ein potenzielles Auenbiotop von nationaler Bedeutung, das aus politischen Gründen nicht ins Inventar aufgenommen wurde. Und sie beinhaltet eine Moorlandschaft, deren Perimeter ebenfalls aus politischen Gründen beschnitten wurde. Demgegenüber steht ein energiestrategisch fragwürdiges Ausbauprojekt der KWO, das in der aktuellen Winterstromdebatte zwar politischen Auftrieb erhält, dessen Realisierung aber noch Jahre beanspruchen würde und dessen Beitrag zur Versorgungssicherheit unerheblich wäre.

Die Gerichte haben diese komplexen Sachverhalte eingehend geprüft und immerhin viermal gegen das KWO-Projekt geurteilt. Im letzten Urteil hat das Bundesgericht festgehalten, dass die Interessenabwägung zwischen Natur- und Landschaftsschutz auf der einen und Energienutzung auf der anderen Seite vertiefter und unter Einbezug neuer Fakten erfolgen muss.

Da die Wasserwirtschaft mit ihrer starken Lobby im Bundesparlament nicht mehr warten mag, hat sie nun mit dem Brecheisen eine politische Lösung erzwungen. Der Nationalrat folgt ihr und mogelt das Grimselprojekt als Zückerchen hinein in das Förderpaket für die Solarenergie. Mit Kalkül wird die heraufbeschworene Strommangellage missbraucht, um einseitig die Interessen der Wasserwirtschaft durchzusetzen. Der Schaden für Natur und Landschaft wäre immens und irreversibel.

Wenn der Nationalrat das Projekt Grimsel durchwinkt mit Aussagen wie "Grimsel soll jetzt erhöht werden, weil die Kräne schon stehen" (Masshardt, Rösti), sind wir erschüttert, auf welch tiefem Niveau diese Diskussion auf höchster politischer Ebene geführt wird.

Der Grimselverein sieht seine Aufgabe weiterhin im Schutz der Landschaften im Einzugsgebiet der Aare. Er wird die Konzessions- und Baubewilligungsverfahren aufmerksam verfolgen.

(28.9.2022)









Film "Trift - Ein Exempel" von Menk Rufibach und Dinah Gafner



Der Film kann unter folgenden Links betrachtet werden:














Stellungnahme des Grimselvereins zur Richtplananpassung Trift - Grimsel – Oberaar

Grundsätzliche Ablehnung der neuen Richtplanfestsetzungen

1. Wir sind nicht einverstanden, dass vorsorglich die raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden zur verschwenderischen Nutzung von einzigartigen, raren und ökologisch wertvollen Gebirgs- und alpinen Gewässerlandschaften, bevor die prioritären Massnahmen zur Energiewende (Effizienz, Suffizienz) erfolgreich umgesetzt sind. Diese Landschaftsverschwendung gibt falsche Signale, die den eigentlichen Zielen der Energiewende zuwiderlaufen.

2. Wir sind dagegen, dass im Hasli und vor allem im bereits intensiv für die Wasserkraft genutzten Einzugsgebiet der KWO weitere einmalige Gewässerstrecken trockengelegt und Talkessel mit grossem Potential für die Biodiversitätsentwicklung überschwemmt werden. Die bestehende Belastung ist bereits mehr als genug, die Zitrone ist ausgepresst. Der Beitrag der Talschaft zur Energieversorgung ist mehr als erfüllt.

3. Wir erachten es als unzulässig, dass die Resultate des Runden Tisches Wasserkraft als Grundlage herangezogen werden. Die Herleitung der "15er- Liste" des Runden Tischs ist nach wie vor intransparent. Diese Liste bildet keine wissenschaftlich erhärtete und legitime Grundlage für eine raumplanerische Interessenabwägung auf kantonaler Stufe. Es bleibt Tatsache, dass Grimsel und Trift zu den Projekten mit dem schlechtesten Nutzen-Schaden-Verhältnis zählen.

4. Wir bemängeln, dass als mögliche Alternativen nur Wasserkraftprojekte aus der "15er-Liste" einbezogen werden, anstelle der heute bekannten modernen Energieerzeugungs- und -Speicherungsmöglichkeiten, welche ökologisch und ökonomisch günstiger sind und Zukunftspotential aufweisen. Wir können nicht mit der Technologie von gestern die Probleme von morgen lösen.

5. Wir weisen darauf hin, dass die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Umlagerung von Wasser vom Sommer in den Winter ausser Acht gelassen werden (u.a. fehlendes Wasser im Unterlauf im Sommer mit Auswirkungen auf Menge und Temperatur, fehlender Strom im Sommer).

6. Wir kritisieren, dass der Schutzbegriff für national und kantonal geschützte Gebiete verwässert werden soll. In Schutzgebieten muss der Schutz weiterhin "Vorrang haben", und nicht wie vorgesehen bloss "besondere Bedeutung". Sonst sind es keine Schutzgebiete mehr.

Die zwei Dokumente "Anpassungen des Richtplans" und "Erläuterungsbericht", sowie unsere beiden Stellungnahmen dazu befinden sich hier:
(8.9.2022)








Bund-Artikel zur Trift

Im Artikel "Die einsamen Kämpfer gegen den Trift-Stausee" in der Zeitung "Der Bund" vom 10.8. kommen unsere Mitglieder Dres Schild und Heini Glauser zu Wort. (Der Artikel ist kostenpflichtig, kann aber durch Anlegen eines Logins freigeschaltet werden.)






Stellungnahme des Grimselvereins zur "Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches Wasserkraft"

Der Runde Tisch Wasserkraft wurde von Bundesrätin Simonetta Sommaruga einberufen, um mit verschiedenen Akteuren die Herausforderungen der Wasserkraft zu erörtern. An der Runde nahmen vier Umweltorganisationen teil, neben zahlreichen Vertretern der Energiekonzerne, der Wasserwirtschaft und der Gebirgskantone. In der Schlusserklärung werden 15 Projekte der Speicherwasserkraft identifiziert, welche "gemäss heutigem Kenntnisstand energetisch am meistversprechenden sind und gleichzeitig mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Biodiversität und Landschaft umgesetzt werden können". Darunter Projekte wie Grimsel und Trift.
Der Grimselverein sieht solche Vereinbarungen sehr kritisch, auch wenn damit die bestehenden Bewilligungsverfahren nicht ersetzt und keine Präjudize geschaffen werden sollen.

Der Grimselverein nimmt inhaltlich wie folgt Stellung:

1. Wir kritisieren das Ausbauziel für die saisonale Speicherproduktion von 2 TWh. Es ist willkürlich, zu ambitioniert und unnötig.
Willkürlich, weil der Ausbaubedarf für Winterspeicher erheblich höher ist. Die 2 TWh decken bloss einen geringen Teil des zukünftig benötigten Winterstroms. Selbst die Axpo nennt in ihrer Stellungnahme (gemäss Radio SRF, 13.12.21) einen Ausbaubedarf von 50 TWh. Dazu sind zwingend andere Ansätze und Technologien nötig.
Zu ambitioniert, weil bereits jetzt 95% der Gewässer in der Schweiz als genutzt oder beeinträchtigt gelten. Gewässerbiotope (natürliche Fliessgewässer, Tümpel, Auen und Schwemmebenen) sind Mangelware. Die verbleibenden unberührten Gewässer und die durch Gletscherrückgänge entstehenden alpinen Auen sind für die Biodiversität unverzichtbar. Wasserkraftprojekte in diesen sensiblen Biotopformen sind nicht verhandelbar.
Unnötig, weil es in Zukunft andere Produktions- und Speicherformen für Energie geben wird, geben muss. Auch andere Länder sind mit dieser Herausforderung konfrontiert, ohne dass sie unberührte Gebirgstäler zur Verfügung haben.

2. Wir kritisieren, dass die Methode der Bewertung nach energiewirtschaftlichen und nach Biodiversitäts- und Landschaftskriterien nicht offengelegt wird. Es ist nicht nachvollziehbar, wie zwei völlig unterschiedlich gelagerte "Werte" quantifiziert und miteinander in Rechnung gestellt werden sollen.

3. Wir kritisieren das Verfahren, das von Grund auf eine Schadensminimierung und nicht eine Schadensvermeidung vorsieht. Durch die fadenscheinige "Prämisse" des Ausbauziels (2Twh) und die Relativierung von Auswirkungen auf Biodiversität und Landschaft erhält die daraus resultierende 15er-Liste plötzlich einen Anstrich von Logik, Vernunft und Notwendigkeit. Wir gehen hingegen davon aus, dass in der vorliegenden Gefahr des fortschreitenden Biodiversitätsverlusts (IPBES-Bericht 2019) jeder Eingriff in unberührte Landschaft zu unterlassen ist.

4. Wir kritisieren, dass auf der 15er-Liste absolute Neubauprojekte wie Gorner, Oberaletsch und Trift figurieren. Diese Projekte betreffen unberührte, unerschlossene alpine Geländekammern von unschätzbarem Wert. Zwei dieser Gebiete befinden sich im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung, das dritte steht ihnen in keiner Weise nach.

5. Wir kritisieren die implizierte Verharmlosung von Erhöhungen bestehender Staumauern. Dies mag im einen oder anderen Fall vielleicht verkraftbar sein, gerade das Beispiel Grimsel zeigt aber, dass bereits ein Höherstau von 23 Metern die Zerstörung von rund einem halben Quadratkilometer an wertvollen Moorbiotopen, Schwemmebenen und Auengewässern im Vorfeld des Unteraargletschers bewirkt.

6. Wir begrüssen, dass der vorliegenden 15er-Liste keinerlei Präjudiz attestiert wird. Wir befürchten aber, dass mit dieser undurchsichtigen Quantifizierung dennoch Druck auf die Bewilligungsbehörden ausgeübt wird.

7. Wir begrüssen, dass der Runde Tisch anerkennt, dass an der rechtlichen Bewilligungsordnung nicht gerüttelt wird, dass an der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen festgehalten wird und dass die Möglichkeit zur Verbandsbeschwerde unverändert weiter besteht.

8. Wir begrüssen, dass der Runde Tisch empfiehlt, im Rahmen der kantonalen Richtplanungen neben der gesetzlich geforderten Positivplanung auch eine "Negativplanung" zu vollziehen, also eine grundsätzliche Schutzplanung vor Eingriffen, namentlich für revitalisierte Strecken, letzte unverbaute Flüsse (Trift!), Lebensräume seltener Arten oder schutzwürdige Biotope (Grimsel/Unteraar!).

9. Wir begrüssen, dass der Runde Tisch die bestehenden Schutzbestimmungen anerkennt, insbesondere bezüglich Restwassermengen (Trift?), Schutz von bestehenden Biotopen von nationaler Bedeutung (Unteraar?) und von Ersatzmassnahmen.

10. Wir kritisieren die Art der Ausgestaltung von sogenannten "Ausgleichsmassnahmen". Es wird suggeriert, dass mit Ausgleichsmassnahmen die Schäden von landschaftszerstörenden Projekten kompensiert oder wiedergutgemacht werden können. Dem ist leider nicht so. Das Beispiel Trift zeigt, dass die ausgehandelten Ausgleichsmassnahmen in reinen Verzichtserklärungen bestehen oder sehr gering sind und dem Ausmass an Zerstörung in keiner Weise gerecht werden.

11. Wir kritisieren den weit gefassten Rahmen von Ausgleichsmassnahmen. Damit lassen sich praktisch beliebige, auch überregionale "Ideen" als "Massnahmen" aufrechnen.

12. Wir kritisieren die Berücksichtigung der Kosten von sogenannten Ausgleichsmassnahmen. Macht die Berücksichtigung von "direkten" (monetären) Massnahmekosten noch einigermassen Sinn, ist die Berechnung einer Reduktion des Energieproduktionspotenzials als "indirekte Kosten" hanebüchen. So wird eine reine Verzichtshandlung als Wiedergutmachung verkauft. Die günstigste Ausgleichsmassnahme, nämlich die Unterschutzstellung eines Gebiets, wird so schnell zur teuersten Massnahme.

13. Wir kritisieren, dass bei den Wasserkraftprojekten wie bei den Ausgleichsmassnahmen das energiewirtschaftliche Potenzial in Rechnung gestellt wird, während bei den Auswirkungen auf Biodiversität und Landschaft vom Ist-Zustand ausgegangen wird. Das ist gerade bei den neu entstehenden Gletschervorfeldern ein ungerechtes Verfahren, da sich diese aktuell womöglich noch in einem flächenmässig kleinen, wenig entwickelten Zustand befinden. Es muss also auch hier das Potenzial einer in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden Entwicklung berücksichtigt werden (Studie Geo7).

Links: (15.12.2021)








Ausbau Grimselstausee: Beschwerde von Aqua Viva beim Bundesgericht gutgeheissen!

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Aqua Viva und Greinastiftung im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasserkraftwerks gutgeheissen. Die Sache wird an den Berner Regierungsrat zurückgewiesen. Das Projekt bedarf einer Festsetzung im kantonalen Richtplan, damit die verschiedenen Nutz- und Schutzinteressen abgestimmt werden können. In diesem Rahmen ist auch eine Koordination mit dem geplanten Kraftwerk Trift erforderlich.
Als Folge davon wurde auch die für die Wintersession 2020 des Bernischen Grossen Rats geplante Beratung der Konzession der Triftsee-Mauer verschoben.

(30.11.2020)










Zum Begriff des "nationalen Interesses" im Zusammenhang mit dem Energiegesetz - Überblick

In den letzten Jahren ist im Zusammenhang mit der Energiewende der Begriff des "nationalen Interesses" immer öfter zu hören gewesen. Ein Überblick über die Verwendung des Begriffs im Zusammenhang mit dem Energiegesetz kann auf der Homepage des Grimselvereins bezogen werden: Überblick "nationales Interesse" herunterladen.

(12.7.2021)










Pingwin Planet - Appell an Berner Grossrätinnen: Timeout für die Trift

Die Nonprofitorganisation Pingwin Planet bezieht auf ihrer Homepage Stellung gegen die Trift-Staumauer. Hier geht es zu der Homepage von Pingwing Planet: https://pingwinplanet.ch/index.php/appell-an-grossraetinnen.html


(16.11.2020)










Feuer in den Alpen 2020

Am 8. August 2020 fand bei schönstem Wetter das diesjährige Feuer in den Alpen auf dem Sidelhorn statt. Hier einige Eindrücke von diesem Anlass.

Feuer in den Alpen 2020
Feuer in den Alpen 2020
Feuer in den Alpen 2020
Feuer in den Alpen 2020
Hinweis: zur Anzeige in hoher Auflösung Bilder anklicken

(30.8.2020)










Einordnung des Bundesratsbeschlusses zur Schutz- und Nutzungsplanung Oberes Gadmental

Wie den Medien zu entnehmen war, hat der Bundesrat am 20. März 2020 die vom Kanton Bern eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) für die Wasserkraftnutzung im oberen Gadmental genehmigt. Dieser Beschluss bildet formell eine der Voraussetzungen, dass der Regierungsrat dem Grossrat demnächst den entsprechenden Konzessionsentwurf zum Trift-Projekt der KWO unterbreiten kann. Die Planung sieht zum Zweck einer Mehrnutzung tiefere Mindestrestwassermengen als im Gewässerschutzgesetz festgelegt vor. Dank dieser verstärkten Gewässernutzung könnte das Kraftwerk jährlich 10 GWh mehr Energie produzieren (145 statt 135 GWh). Dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch von rund 2000 durchschnittlichen Haushalten.

Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen für die Stromproduktion eine Mindestrestwassermenge verbleiben muss, welche die natürlichen Funktionen des Gewässers (z.B. Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Strukturierung der Landschaft oder Speisung des Grundwassers) gewährleisten sollte. Je nach Bedeutung des Gewässers (z.B. für die Grundwasseranreicherung oder als Landschaftselement) müssen die Kantone diese Restwassermenge erhöhen. In Ausnahmefällen können sie Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten, unter anderem eben aufgrund einer SNP. Dazu braucht es einen Nutzungsverzicht an anderen Gewässern und weitere ökologische Ersatzmassnahmen zum Ausgleich.

Das Trift-Projekt der KWO beinhaltet bekanntlich den Bau eines neuen Kraftwerks im oberen Gadmental mit einem künstlichen Stausee in der oberen Trift und mit zwei neuen Fassungen am Steinwasser und am Triftwasser. Bei beiden Fassungen ist vorgesehen, die gesetzlichen Restwassermengen im Sommerhalbjahr massiv zu unterschreiten. Als Ausgleich wollen die KWO künftig auf die Nutzung des oberen Wendenwassers, des Giglibachs und des Treichigrabens verzichten. Es ist zudem vorgesehen, einen Teil des Gadmer- und des Urbachwassers zu revitalisieren.

Aus Sicht des Grimselvereins kommt die Genehmigung der SNP nicht unerwartet, entspricht sie doch dem von den KWO unter Mitwirkung der grossen Umweltschutzorganisationen ausgehandelten Deal. Der Grimselverein und Aqua Viva hingegen erachten in ihrer Einsprache unter anderem die vorgesehene Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Restwassermengen als grundsätzlich fragwürdig und inakzeptabel. Mit den vorgesehenen Mengen würden lebendige und einzigartige Gewässerlandschaften unterhalb des aufzustauenden Triftsees und im unteren Bereich des Steinwassers praktisch ab- und ruhiggestellt. Anstatt einer Erhöhung der Mindestrestwassermenge um 50%, wie es gemäss Umweltverträglichkeitsbericht aufgrund der Bedeutung eigentlich nötig wäre, soll die Restwassermenge um sage und schreibe bis zu zwei Drittel reduziert werden. Dies für eine Mehrproduktion von lediglich 7.5%.
Es gibt bereits mehrere Beispiele im Haslital, wo aufgrund von SNP unterhalb von Wasserkraftfassungen praktisch leere Bachtobel und Wasserfälle übrigbleiben (Alpbach, Reichenbach).

Die in der Schutz- und Nutzungsplanung vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen entsprechen nicht einem ökologischen Gewinn und sind zu hoch bewertet. Die Verzichtsbekundungen betreffen ökologisch und landschaftlich wenig wertvolle Gewässer (Treichigraben) oder wenig schlüssige Nutzungsideen (Wendenwasser, Giglibach). Überdies scheint es ohnehin absurd, wenn Zerstörungen "ausgeglichen" werden dürfen mit dem Verzicht auf noch weitergehende Zerstörungen.
Mindestens zwei der drei vorgesehenen Revitalisierungen (Gadmerwasser Fuhren Mitte, Urbachwasser) betreffen Gewässerabschnitte, welche nach der kantonalen Revitalisierungsplanung sowieso innert 20 Jahren durch den Kanton zu revitalisieren sind. Sie können also nicht als Kompensation für neue Beeinträchtigungen herbeigezogen werden, insbesondere auch weil im kantonalen Renaturierungsfonds genügend Mittel vorhanden sind.

Der Grimselverein und Aqua Viva halten an ihrer Einsprache gegen das gesamte Trift-Projekt fest.

(5.4.2020)








Power to gas


Mit der Power to Gas Technologie kann im Sommer aus überschüssigem Solarstrom Methan produziert und komprimiert in Röhrenspeichern gelagert werden. Das Methan kann im Winter ins normale Gasnetz eingespeist werden und mittels WKK Strom plus Wärme erzeugen. Es gibt aber noch weitere Anwendungsformen der Power to Gas Technologie.

(17.4.2020)








Film "Rettet die Trift"

Am "Feuer in den Alpen", das 2019 für einmal nicht auf dem Sidelhorn, sondern in der Trift durchgeführt wurde, ist ein Filmbeitrag erstellt worden. Dieser kann unter diesem Link angesehen werden

Startbild Rettet Die Trift


(24.10.2019)








Verwaltungsgerichtsurteil vom 21.Mai 2019

Das Verwaltungsgerichtsurteil vom 21.Mai 2019 ist unter diesem Link verfügbar.
(24.10.2019)








Argumente gegen die Konzessionserteilung für ein Kraftwerk in der Trift im Berner Oberland

1. Die Trift ist keine Einöde. Die Trift ist eine grossartige, praktisch unberührte Gebirgslandschaft. Sie umfasst wilde Bachläufe, Schluchten, Alpwiesen, schroffe Felsen, Wald, einen natürlichen See und ein frisches, dynamisches Gletschervorfeld. Sie ist den unmittelbar angrenzenden BLN-Gebieten "Berner Hochalpen" und "Rhonegletscher" ebenbürtig. Das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern beurteilt in einem Fachbericht das Triftwasser als von "hohem Naturwert". Selbst der Umweltverträglichkeitsbericht des Trift-Projekts bezeichnet das betroffene Gebiet in vielerlei Hinsicht als einzigartig, schützens- und erhaltenswert.

2. Energiewende heisst nicht Opferung des Landschafts- und Biotopschutzes. Die Energiewende ist notwendig, weil die Schweiz aus den fossilen Energien und aus der Atomenergie aussteigen muss. Für die Deckung unseres zukünftigen Energiebedarfs brauchen wir aber keine neuen Stauseen, auch in der Trift nicht. Es gibt genügend alternative Möglichkeiten, erneuerbare Energie umweltfreundlich und günstig zu erzeugen. Insbesondere im Bereich der Photovoltaik hat die Schweiz enormes Ausbaupotenzial.

3. Wasserkraft ist in der Schweiz zu sehr grossen Teilen genutzt. Die wenigen verbliebenen Bäche und Flüsse, unberührten Täler und Gletschergebiete müssen erhalten bleiben. Der Beitrag des Trift-Projekts an die gesamte Stromproduktion in der Schweiz ist mit 0,25 Prozent unerheblich. Mit Photovoltaik kann diese Energiemenge ohne grössere Probleme auf Dachflächen im Siedlungsgebiet und entlang von Autobahnen erzeugt werden.

4. Für die Winterenergie ist das Trift-Projekt nicht notwendig. Im Winter kann mittels Photovoltaik an Wänden (Schallschutzmauern, Stützmauern, Gebäudefassaden etc.) genügend Strom erzeugt werden. Bezüglich Speichermöglichkeiten für Energie sind grosse technologische Entwicklungen im Gang (Power to Gas, neue Batterietechnik). Es wird in 10 bis 20 Jahren bessere (dezentrale) Speichermöglichkeiten geben als Stauseen.

5. Das Trift-Projekt verdreht die Prioritäten. Es kann nicht sein, dass eine unberührte Berglandschaft zerstört wird, obwohl es sinnvolle umweltverträgliche Alternativen der Energieerzeugung gibt. Zuerst müssen zukunftsgerichtete Energiesparmassnahmen umgesetzt und alle weniger landschaftsbelastenden Produktionsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

6. Das Trift-Projekt ist ökonomisch unsinnig. Photovoltaik wird immer günstiger. Mit dem Investitionsvolumen des Trift-Projekts lässt sich mittels neuer Photovoltaik-Anlagen doppelt so viel Strom erzeugen. Diese können auf Dachflächen von Wohn- und Gewerbebauten, entlang von Autobahnen und Bahnlinien erstellt werden.

Aus diesen Gründen und Überlegungen haben der Grimselverein und Aqua Viva Einsprache gegen das Konzessionsgesuch erhoben.

Der Grimselverein ersucht den Grossen Rat, die Konzession für das Kraftwerk Trift nicht zu erteilen.

Quellen:
  • "Alpenstrom", Themenheft Hochparterre, Nov. 2016, Verlag Hochparterre, Zürich
  • Studie "Photovoltaik als kostengünstigste Stromquelle...", Okt. 2018, auf www.energiestiftung.ch

(19.4.2019)










Bilder von der Trift

Wir tragen hier einiges Bildmaterial zusammen von der Landschaft rund um den Triftsee. Es sind Bilder und ein Filmausschnitt (150 MByte): vom See selber, vom Gletscher oberhalb des Sees aus dem mächtig das Triftwasser hervorströmt und in den See fliesst und von der Schlucht unterhalb des Sees.
Die Bilder stammen mit freundlicher Genehmigung von Mary Leibundgut, Nick Röllin, Beat Teige und Thomas Benkeler. Die Bilder sind hier auch in hoher Auflösung verfügbar: darauf sieht man gut die gewaltige Kraft dieser Landschaft.
Von Mary Leibundgut gibt es auf der Website www.grimsel.ch weitere Bilder von der Trift.
Von Nick Röllin gibt es weitere Bilder auf Dropbox. Es lohnt sich vorbeizuschauen.
Hinweis: zur Anzeige in hoher Auflösung Bilder anklicken

Triftwasser fliesst in den Triftsee

Rückgang des Triftgletschers 1948 bis 2006. (Quelle: Projektunterlagen KWO)
Panoramafoto der Trift, aufgenommen am 27. August 2012 im Graaggi. In der rechten Bildhälfte ist die Windegghütte erkennbar. Für Ansicht in Originalgrösse: Bild anklicken (Bild Thomas Benkler)


(23.5.2018)










Widerstand an der Trift - Gebirgsschönheit erhalten

Der Grimselverein und Aqua Viva wehren sich mit einer Einsprache gegen das geplante Kraftwerk Trift im Berner Oberland. Die einzigartige Landschaft unterhalb des Triftgletschers würde durch den Bau unwiederbringlich zerstört - für eine schweizweit mickrige Steigerung der Energieproduktion von lediglich 0.2%. Für die beiden Organisationen ist klar: In diesem Fall ist das nationale Interesse, diese einmalige Hochgebirgslandschaft zu schützen, höher zu gewichten als die Energieproduktion.
(7.2.2018)

Medienmitteilung
Einsprache






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