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Beschwerde gegen Trift-Konzession eingereicht


Die Organisationen Grimselverein und Aqua Viva haben am 27. Dez. 2023 Beschwerde gegen die Konzessionserteilung zum Kraftwerkprojekt Trift an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern eingereicht.


Natur
Die Trift ist ein einzigartig schönes, wildes und nahezu unberührtes Gebirgstal. Sie ist ein Beispiel für eine kraftvolle, vielfältige Landschaft, wie sie sich viele Menschen wünschen, aber nur noch selten vorfinden. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Trift aus ökologischer und landschaftlicher Sicht äusserst wertvoll und schützenswert ist.
Wir müssen die Trift schützen, statt sie vorschnell unserem Energiehunger zu opfern.

Recht
Das Triftgebiet steht im Spannungsfeld zwischen Energienutzung und Schutz von Natur und Landschaft. Den Anliegen des Natur- und Heimatschutzes ist gemäss Art. 78 der Bundesverfassung Rechnung zu tragen. Dies kann auch der neue Mantelerlass mit einem «grundsätzlichen Vorrang» von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie nicht ausräumen. Die im Bewilligungsverfahren getätigten Abwägungen sind bis jetzt nur parteiisch, unsorgfältig und aufgrund lückenhafter Fakten erfolgt.
Deshalb verlangen wir eine vertiefte und unabhängige Interessenabwägung durch die Gerichte.

Energie
Das Trift-Projekt leistet bei sehr hohen Kosten einen unerheblichen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz. Mit dem Investitionsvolumen des Trift-Projekts lässt sich mittels Photovoltaikanlagen doppelt so viel Strom erzeugen, zu einem grossen Teil auch im Winter.
Es gibt genügend sinnvolle, unbestrittene Projekte zur Umsetzung der Energiewende. Packen wir diese an, bevor wir auf unberührte Naturlandschaften zugreifen.

Die beschwerdeführenden Organisationen legen aktuelle Gutachten vor, welche die ökologischen und landschaftlichen Qualitäten des Triftgebiets untermauern.
Sie belegen, dass das Triftgebiet die Kriterien zur Aufnahme ins Bundesinventar der Auen erfüllt und zu den sechs Gletschervorfeldern in der Schweiz gehört mit dem grössten ökologischen Potenzial. Sie belegen, dass zahlreiche seltene und bedrohte Arten durch das Kraftwerkprojekt gefährdet sind. Sie belegen, dass die Trift eine Landschaft mit sehr hohen Qualitäten ist, den angrenzenden BLN-Gebieten absolut ebenbürtig und deshalb schützenswert.

Aktuelle Umfragen zeigen, dass die Schweizer Bevölkerung die Energiewende unterstützt, aber keine Energieanlagen in unberührten Landschaften wünscht.
Genau diese Position vertreten auch die Organisationen Grimselverein und Aqua Viva.



Weiteres Informationsmaterial:
Kontakt:
Nick Röllin
Präsident Grimselverein

031 351 10 25


(28.12.2023)








Stellungnahme zum Referendum gegen den Mantelerlass (Revision Energie- und Stromversorgungsgesetz)


Der Vorstand und die Generalversammlung des Grimselvereins haben beschlossen, dieses Referendum zu unterstützen.

Zwar mag dieser Mantelerlass Massnahmen enthalten, die dem sinnvollen Ausbau der erneuerbaren Energien, namentlich der Photovoltaik, dienen. Aber der Preis, die massive Schwächung des Natur- und Landschaftsschutzes, ist zu hoch.

Die gravierendsten Punkte im Mantelerlass
  1. Nur Biotope, die vor 2023 im nationalen Biotop-Inventar standen, sind noch geschützt. Und selbst bei diesen ist es erlaubt, oberhalb davon ein Kraftwerk oder eine Wasserfassung zu erstellen, so dass nur noch Restwasser durch das Biotop fliesst. Weiter dürfen die Restwassermengen bei einer Strommangellage auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
    Das bedeutet: Der Biotopschutz wird aufgeweicht. Der gesetzliche Auftrag, die Biotopinventare regelmässig zu aktualisieren, wird missachtet. Die Unversehrtheit zahlreicher Gletschervorfelder und alpiner Auen ist bedroht.
  2. Bei 16 namentlich genannten Wasserkraftprojekten wird festgeschrieben, dass ihr Bedarf als ausgewiesen gilt und dass ihre Realisierung grundsätzlich allen anderen nationalen Interessen, sprich Umweltinteressen, vorgehe. Die Liste der Wasserkraftprojekte kann nach Belieben ergänzt werden. Der Bundesrat kann jedem Kraftwerkprojekt nationale Bedeutung zuerkennen.
    Das bedeutet: Dem Ausbau der Wasserkraft in den Alpen sind Tür und Tor geöffnet.
    Nicht nur an der Grimsel und in der Trift, sondern in allen durch die Klimaerwärmung neu entstehenden Gletschervorfeldern. Ein grundsätzlicher Vorrang der Stromproduktion ist verfassungswidrig, denn laut Verfassung kann nichts systematisch wertvoller sein als Natur und Landschaft.
  3. In BLN-Gebieten, also in Landschaften von nationaler Bedeutung, darf von der ungeschmälerten Erhaltung abgewichen werden. Dabei kann auf Schutz-, Wiederherstellungs- oder Ausgleichsmassnahmen verzichtet werden.
    Das bedeutet: Der Begriff Landschaftsschutz wird sinnentleert.

Viele der Artikel im Mantelerlass sind unklar formuliert und lassen Interpretationsspielraum zu. Die Ausformulierung in der Verordnung wird entscheidend sein. Angesichts der neuen Kräfteverhältnisse im Parlament und noch mehr der Aussagen von Bundesrat Albert Rösti sehen wir allerdings keinen Grund für Optimismus, dass diese Umsetzung zurückhaltend sein wird:

"Es ist ein Riesenfortschritt, dass wir fünfzehn bzw. mit dem Projekt Chlus sechzehn Projekte drinhaben, bei denen in der Güterabwägung gesagt wird, dass die Stromproduktion vor dem Schutzbereich zu werten ist, vor dem Naturschutz, vor der Ökologie." (Albert Rösti am 19.9.2023)
"Wir werden die Güterabwägung jetzt über den Richtplan machen bzw. haben sie für die Wasserkraft, für diese fünfzehn Projekte, schon gemacht. Die Güterabwägung zwischen Nutzen und Schutz ist gemacht. Das heisst, dass das nicht am Schluss die Gerichte machen müssen, und das ist ein grosser Fortschritt." (Albert Rösti am 26.9.2023)

Unsere Position
  1. Die Schwächung des Natur- und Landschaftsschutzes ist inakzeptabel
  2. Die parlamentarische Praxis, unzählige Partikular- und Lobbyinteressen in ein grosses Gesetzespaket zu packen, das kaum jemand noch durchschaut und das staatsrechtlich äusserst bedenkliche Inhalte aufweist, darf nicht unwidersprochen bleiben.
  3. Eine umweltverträgliche Energiewende ist möglich und zwar in den Gebieten bereits bestehender Infrastrukturen. Es ist nicht nötig, auf unerschlossene, unberührte und ökologisch wertvolle Naturlandschaften zuzugreifen.
  4. Wir grenzen uns entschieden ab gegen Fundamentalgegner der Energiewende und gegen Atomkraftbefürworter.
Wir rufen unsere Mitglieder auf, das Referendum zu unterschreiben und weitere Unterschriften zu sammeln.
Referendumsbogen unter:
https://www.bnl-unp.ch/_files/ugd/ef3817_72b942d1bcc241adbf0d99d49f425b7a.pdf
Die Zeit drängt! Spätestens bis 31. Dez. 2023 senden an: BNL, 3000 Bern
Weiter Informationen unter: https://www.bnl-unp.ch

(20.11.2023)








Rundbrief 77, Oktober 2023


Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde

Gern würden wir von den schönen Herbsttagen in den Bergen schreiben, wie sich Gräser und Stauden bunt verfärben, wie die rauschenden Schmelzwasserbäche des Sommers ruhiger werden, wie sich der erste Schnee auf die schattigen Hänge legt. Leider steht diese stete und stimmige Wiederkehr in diametralem Kontrast zur politischen Dynamik in der Schweiz. Gerade was die alpinen Wildnisgebiete anbelangt, sind leider unheilvolle Entwicklungen im Gang.

Mantelerlass (Revision Energie- und Stromversorgungsgesetz)
Nun hat das Bundesparlament also die Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes abgeschlossen. Dieser umfangreiche Mantelerlass verspricht Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik. Allerdings zum Preis einer massiven Schwächung des Natur- und Landschaftsschutzes.
Unter den zahlreichen Beschlüssen sticht für uns vor allem das ambitionierte Ausbauziel für die Wasserkraft ins Auge: 2 TWh bis 2050. In Anbetracht der Tatsache, dass bereits 95% der Gewässer in der Schweiz genutzt sind und ein akuter Mangel an natürlichen, ökologisch wertvollen Gewässerlebensräumen besteht, kann dieser Ausbau nicht umweltverträglich vonstattengehen.
Das wissen auch die Lobbyisten der Energiewirtschaft und der Gebirgskantone und liessen deshalb ins Gesetz schreiben, dass der Bau von 16 namentlich genannten Projekten – am Runden Tisch waren's noch 15 Projekte, darunter Grimsel und Trift – von nationalem Interesse sei und grundsätzlich allen anderen nationalen Interessen, sprich Umweltinteressen, vorgehe. Und dass diese Liste erweiterbar sei. Damit wird die Unversehrtheit zahlreicher Gebirgstäler und -bäche, Gletschervorfelder und alpiner Auen in Frage gestellt.
Von links bis rechts wurde in den Debatten mantramässig wiederholt: "Wir brauchen diesen Strom". Ja, wir brauchen ihn, wenn wir so weitermachen wollen wie bisher: Konsum und Wachstum um jeden Preis!

Trift
Wie zu erwarten war, hat der Grosse Rat des Kantons Bern im Juni 2023 dem Konzessionsgesuch Kraftwerk Trift zugestimmt. Mit nur drei Gegenstimmen. Nur drei? – Immerhin! Drei Grossräte haben in der allgemeinen Ausbauhysterie erkannt, dass dieses Stauseeprojekt in der bisher unberührten Trift keine Antwort auf die Fragen von Klima- und Biodiversitätskrise sein kann.
Der Grimselverein wird Beschwerde gegen diesen Konzessionsentscheid erheben. Er beharrt darauf, dass die Abwägung von Energie- und Umweltinteressen nach wie vor verfassungsmässig und gesetzlich verankert ist. Diese muss letztlich durch ein Gericht (Verwaltungs- oder Bundesgericht) erfolgen, da die bisherigen Abwägungen und Entscheide (auf Stufen Amtsstellen, UVP, Richtplan, Regierungsrat) alle parteiisch und unsorgfältig getroffen wurden.
Deshalb wollen wir vor Gericht die angemessene Gewichtung der Umweltwerte einfordern. Dazu werden wir auch neue Gutachten vorlegen, welche die ökologischen und landschaftlichen Werte der Trift untermauern.

Grimsel
Im Mai 2023 fand eine erste Runde des von den KWO einberufenen "Grimsel Dialogs" statt. Die KWO versuchen dabei, Umweltorganisationen und Standortgemeinden zur Mitarbeit bei Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen und damit für die Unterstützung des Grimsel-Ausbaus zu gewinnen. Wir vom Grimselverein waren auch dabei und haben erklärt, warum wir an diesem "Dialog" nicht mitmachen: Am Grimselsee würden mit der Moorlandschaft und dem Gletschervorfeld derart einzigartige Biotope zerstört, die weder mit Geld noch mit irgendwelchen Ersatzmassnahmen aufgewogen werden können.
Für uns wäre die richtige Frage: Welche Massnahmen können ergriffen werden, damit die KWO endlich auf diesen verheerenden Ausbau verzichtet?
Immer wieder wird das Argument vorgebracht, bei Grimsel gehe es ja bloss um die Erhöhung einer bereits bestehenden Kraftwerkslandschaft. Es mag stimmen, dass die Erhöhung von etwas Bestehendem harmloser ist, als ein neues Projekt im unberührten Tal (siehe Trift). Bei der Grimsel liegt aber ein Sonderfall vor: Die vom Höherstau betroffenen Gebiete um den See sind ökologisch derart wertvoll und durch die flache Topografie dermassen gross, dass hier der Schaden enorm wäre.
Rückblick:

Gletscherweib
Soviel Türkenbund am Weg, soviel Sonnentau! Sprudelnde, gurgelnde Bäche, zerzaustes Wollgras – der Weg zum Gletscherweib war wunderbar. Wir haben neue Gebetsfahnen gestellt, mit einem traurig schönen Text von Dres Urweider. Und wir haben eine kräftige Ermutigung von Köbi Gantenbein verlesen, der leider nicht persönlich dabei sein konnte. Eine Rede, die Zuversicht gegen alle Widrigkeiten stiftete (und schmerzliche Längizyti nach den alten Zeiten, in denen das Reden noch geholfen hat). Und die reine Freude: Priska Walss am Alphorn, zusammen mit dem jungen Colin: heitere und wehmütige Töne in der hellen Weite.
Wir legen Euch allen ans Herz: hingehen, solange wir noch können, das nächste Mal am 6. Juli 2024!

Grimsel im SRF
Die oben erwähnte Blumenpracht gab's auch im Schweizer Fernsehen zu sehen. Im Rahmen der Sendungen Schweiz aktuell (25.7.2023) und EcoTalk (21.8.2023) wurden Kurzbeiträge mit schönen Aufnahmen von der Moorlandschaft, dem Arvenwald und dem Gletschervorfeld gezeigt. Welch eklatanter Kontrast zur Baustelle an der Spitallamm.
Nachzuschauen auf www.srf.ch/play/tv

Triftvisite, Feuer in den Alpen
Auch was die Trift angeht, möchten wir Euch zurufen: wandert in die Trift, solang es sie noch gibt! – Wir waren Mitte August zur Protestvisite da. Wir haben mächtig gefeuert, eine gute Rede von Vera Urweider gehört, eine Exkursion mit Mary Leibundgut in die Schwemmebene gemacht, bis unter die tosenden Wasserfälle.
Ein bebilderter Bericht ist zu finden auf www.rettet-die-trift.ch/aktivitaeten/aktuell
Kommt doch mit nächsten Sommer (10.-11.8.2024) – die Landschaft ist akut bedroht, denn die Schweiz ist entschlossen, auch noch die letzten unberührten Landschaften zu Geld zu machen.

Trift-Suite von Köbi Gantenbein und der Kapelle Alpenglühn
Von der Uraufführung im Alpinen Museum der Schweiz in Bern haben wir bereits berichtet. Inzwischen wurde die Trift-Suite "Die Ermutigung der Wasseramsel" auch in Brugg gespielt. Weitere Aufführungen sind in Planung. Das gleiche gilt für den Film "Trift – ein Exempel" von Menk Rufibach und Dinah Gafner. Infos laufend unter www.rettet-die-trift.ch
Vorschau:

GV des Grimselvereins
Die GV findet am 18. November 2023 statt. Diesmal im Kirchgemeindehaus Meiringen. Wie immer mit spannendem, lehrreichem Begleitprogramm. Einladung beiliegend.




Mit herzlichen Grüssen
Vorstand Grimselverein
Christian, Johannes, John, Katharina, Nick, Thomas

(26.10.2023)








Ein schwarzer Tag für die Grimsel



Stellungnahme des Grimselvereins zur Nationalratsdebatte über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter

Der Nationalrat hat im Rahmen der Änderung des Energiegesetzes u.a. über das Ausbauprojekt Grimsel, die Stauseeerhöhung um 23 Meter, debattiert und dessen Realisierung als dringlich und allen anderen Interessen übergeordnet deklariert. – Ein schwarzer Tag für die Landschaft hinter dem Grimselsee, dem Ursprung der Aare. Ein wunderbarer Flecken Natur, der sich gerade dieser Tage in goldene Herbsttöne verfärbt.

Zur Erinnerung: Die Landschaft um den bestehenden Grimselsee gehört – neben dem Nationalpark – zu den am besten geschützten in diesem Land. Sie ist sowohl BLN-Gebiet als auch kantonales Naturschutzgebiet. Sie wird umschlossen vom UNESCO-Weltnaturerbe. Sie umfasst ein potenzielles Auenbiotop von nationaler Bedeutung, das aus politischen Gründen nicht ins Inventar aufgenommen wurde. Und sie beinhaltet eine Moorlandschaft, deren Perimeter ebenfalls aus politischen Gründen beschnitten wurde. Demgegenüber steht ein energiestrategisch fragwürdiges Ausbauprojekt der KWO, das in der aktuellen Winterstromdebatte zwar politischen Auftrieb erhält, dessen Realisierung aber noch Jahre beanspruchen würde und dessen Beitrag zur Versorgungssicherheit unerheblich wäre.

Die Gerichte haben diese komplexen Sachverhalte eingehend geprüft und immerhin viermal gegen das KWO-Projekt geurteilt. Im letzten Urteil hat das Bundesgericht festgehalten, dass die Interessenabwägung zwischen Natur- und Landschaftsschutz auf der einen und Energienutzung auf der anderen Seite vertiefter und unter Einbezug neuer Fakten erfolgen muss.

Da die Wasserwirtschaft mit ihrer starken Lobby im Bundesparlament nicht mehr warten mag, hat sie nun mit dem Brecheisen eine politische Lösung erzwungen. Der Nationalrat folgt ihr und mogelt das Grimselprojekt als Zückerchen hinein in das Förderpaket für die Solarenergie. Mit Kalkül wird die heraufbeschworene Strommangellage missbraucht, um einseitig die Interessen der Wasserwirtschaft durchzusetzen. Der Schaden für Natur und Landschaft wäre immens und irreversibel.

Wenn der Nationalrat das Projekt Grimsel durchwinkt mit Aussagen wie "Grimsel soll jetzt erhöht werden, weil die Kräne schon stehen" (Masshardt, Rösti), sind wir erschüttert, auf welch tiefem Niveau diese Diskussion auf höchster politischer Ebene geführt wird.

Der Grimselverein sieht seine Aufgabe weiterhin im Schutz der Landschaften im Einzugsgebiet der Aare. Er wird die Konzessions- und Baubewilligungsverfahren aufmerksam verfolgen.

(28.9.2022)









Film "Trift - Ein Exempel" von Menk Rufibach und Dinah Gafner



Der Film kann unter folgenden Links betrachtet werden:














Stellungnahme des Grimselvereins zur Richtplananpassung Trift - Grimsel – Oberaar

Grundsätzliche Ablehnung der neuen Richtplanfestsetzungen

1. Wir sind nicht einverstanden, dass vorsorglich die raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden zur verschwenderischen Nutzung von einzigartigen, raren und ökologisch wertvollen Gebirgs- und alpinen Gewässerlandschaften, bevor die prioritären Massnahmen zur Energiewende (Effizienz, Suffizienz) erfolgreich umgesetzt sind. Diese Landschaftsverschwendung gibt falsche Signale, die den eigentlichen Zielen der Energiewende zuwiderlaufen.

2. Wir sind dagegen, dass im Hasli und vor allem im bereits intensiv für die Wasserkraft genutzten Einzugsgebiet der KWO weitere einmalige Gewässerstrecken trockengelegt und Talkessel mit grossem Potential für die Biodiversitätsentwicklung überschwemmt werden. Die bestehende Belastung ist bereits mehr als genug, die Zitrone ist ausgepresst. Der Beitrag der Talschaft zur Energieversorgung ist mehr als erfüllt.

3. Wir erachten es als unzulässig, dass die Resultate des Runden Tisches Wasserkraft als Grundlage herangezogen werden. Die Herleitung der „15er- Liste“ des Runden Tischs ist nach wie vor intransparent. Diese Liste bildet keine wissenschaftlich erhärtete und legitime Grundlage für eine raumplanerische Interessenabwägung auf kantonaler Stufe. Es bleibt Tatsache, dass Grimsel und Trift zu den Projekten mit dem schlechtesten Nutzen-Schaden-Verhältnis zählen.

4. Wir bemängeln, dass als mögliche Alternativen nur Wasserkraftprojekte aus der „15er-Liste“ einbezogen werden, anstelle der heute bekannten modernen Energieerzeugungs- und -Speicherungsmöglichkeiten, welche ökologisch und ökonomisch günstiger sind und Zukunftspotential aufweisen. Wir können nicht mit der Technologie von gestern die Probleme von morgen lösen.

5. Wir weisen darauf hin, dass die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Umlagerung von Wasser vom Sommer in den Winter ausser Acht gelassen werden (u.a. fehlendes Wasser im Unterlauf im Sommer mit Auswirkungen auf Menge und Temperatur, fehlender Strom im Sommer).

6. Wir kritisieren, dass der Schutzbegriff für national und kantonal geschützte Gebiete verwässert werden soll. In Schutzgebieten muss der Schutz weiterhin "Vorrang haben", und nicht wie vorgesehen bloss "besondere Bedeutung". Sonst sind es keine Schutzgebiete mehr.

Die zwei Dokumente "Anpassungen des Richtplans" und "Erläuterungsbericht", sowie unsere beiden Stellungnahmen dazu befinden sich hier:
(8.9.2022)








Bund-Artikel zur Trift

Im Artikel "Die einsamen Kämpfer gegen den Trift-Stausee" in der Zeitung "Der Bund" vom 10.8. kommen unsere Mitglieder Dres Schild und Heini Glauser zu Wort. (Der Artikel ist kostenpflichtig, kann aber durch Anlegen eines Logins freigeschaltet werden.)






Stellungnahme des Grimselvereins zur "Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches Wasserkraft"

Der Runde Tisch Wasserkraft wurde von Bundesrätin Simonetta Sommaruga einberufen, um mit verschiedenen Akteuren die Herausforderungen der Wasserkraft zu erörtern. An der Runde nahmen vier Umweltorganisationen teil, neben zahlreichen Vertretern der Energiekonzerne, der Wasserwirtschaft und der Gebirgskantone. In der Schlusserklärung werden 15 Projekte der Speicherwasserkraft identifiziert, welche «gemäss heutigem Kenntnisstand energetisch am meistversprechenden sind und gleichzeitig mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Biodiversität und Landschaft umgesetzt werden können». Darunter Projekte wie Grimsel und Trift.
Der Grimselverein sieht solche Vereinbarungen sehr kritisch, auch wenn damit die bestehenden Bewilligungsverfahren nicht ersetzt und keine Präjudize geschaffen werden sollen.

Der Grimselverein nimmt inhaltlich wie folgt Stellung:

1. Wir kritisieren das Ausbauziel für die saisonale Speicherproduktion von 2 TWh. Es ist willkürlich, zu ambitioniert und unnötig.
Willkürlich, weil der Ausbaubedarf für Winterspeicher erheblich höher ist. Die 2 TWh decken bloss einen geringen Teil des zukünftig benötigten Winterstroms. Selbst die Axpo nennt in ihrer Stellungnahme (gemäss Radio SRF, 13.12.21) einen Ausbaubedarf von 50 TWh. Dazu sind zwingend andere Ansätze und Technologien nötig.
Zu ambitioniert, weil bereits jetzt 95% der Gewässer in der Schweiz als genutzt oder beeinträchtigt gelten. Gewässerbiotope (natürliche Fliessgewässer, Tümpel, Auen und Schwemmebenen) sind Mangelware. Die verbleibenden unberührten Gewässer und die durch Gletscherrückgänge entstehenden alpinen Auen sind für die Biodiversität unverzichtbar. Wasserkraftprojekte in diesen sensiblen Biotopformen sind nicht verhandelbar.
Unnötig, weil es in Zukunft andere Produktions- und Speicherformen für Energie geben wird, geben muss. Auch andere Länder sind mit dieser Herausforderung konfrontiert, ohne dass sie unberührte Gebirgstäler zur Verfügung haben.

2. Wir kritisieren, dass die Methode der Bewertung nach energiewirtschaftlichen und nach Biodiversitäts- und Landschaftskriterien nicht offengelegt wird. Es ist nicht nachvollziehbar, wie zwei völlig unterschiedlich gelagerte "Werte" quantifiziert und miteinander in Rechnung gestellt werden sollen.

3. Wir kritisieren das Verfahren, das von Grund auf eine Schadensminimierung und nicht eine Schadensvermeidung vorsieht. Durch die fadenscheinige "Prämisse" des Ausbauziels (2Twh) und die Relativierung von Auswirkungen auf Biodiversität und Landschaft erhält die daraus resultierende 15er-Liste plötzlich einen Anstrich von Logik, Vernunft und Notwendigkeit. Wir gehen hingegen davon aus, dass in der vorliegenden Gefahr des fortschreitenden Biodiversitätsverlusts (IPBES-Bericht 2019) jeder Eingriff in unberührte Landschaft zu unterlassen ist.

4. Wir kritisieren, dass auf der 15er-Liste absolute Neubauprojekte wie Gorner, Oberaletsch und Trift figurieren. Diese Projekte betreffen unberührte, unerschlossene alpine Geländekammern von unschätzbarem Wert. Zwei dieser Gebiete befinden sich im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung, das dritte steht ihnen in keiner Weise nach.

5. Wir kritisieren die implizierte Verharmlosung von Erhöhungen bestehender Staumauern. Dies mag im einen oder anderen Fall vielleicht verkraftbar sein, gerade das Beispiel Grimsel zeigt aber, dass bereits ein Höherstau von 23 Metern die Zerstörung von rund einem halben Quadratkilometer an wertvollen Moorbiotopen, Schwemmebenen und Auengewässern im Vorfeld des Unteraargletschers bewirkt.

6. Wir begrüssen, dass der vorliegenden 15er-Liste keinerlei Präjudiz attestiert wird. Wir befürchten aber, dass mit dieser undurchsichtigen Quantifizierung dennoch Druck auf die Bewilligungsbehörden ausgeübt wird.

7. Wir begrüssen, dass der Runde Tisch anerkennt, dass an der rechtlichen Bewilligungsordnung nicht gerüttelt wird, dass an der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen festgehalten wird und dass die Möglichkeit zur Verbandsbeschwerde unverändert weiter besteht.

8. Wir begrüssen, dass der Runde Tisch empfiehlt, im Rahmen der kantonalen Richtplanungen neben der gesetzlich geforderten Positivplanung auch eine "Negativplanung" zu vollziehen, also eine grundsätzliche Schutzplanung vor Eingriffen, namentlich für revitalisierte Strecken, letzte unverbaute Flüsse (Trift!), Lebensräume seltener Arten oder schutzwürdige Biotope (Grimsel/Unteraar!).

9. Wir begrüssen, dass der Runde Tisch die bestehenden Schutzbestimmungen anerkennt, insbesondere bezüglich Restwassermengen (Trift?), Schutz von bestehenden Biotopen von nationaler Bedeutung (Unteraar?) und von Ersatzmassnahmen.

10. Wir kritisieren die Art der Ausgestaltung von sogenannten "Ausgleichsmassnahmen". Es wird suggeriert, dass mit Ausgleichsmassnahmen die Schäden von landschaftszerstörenden Projekten kompensiert oder wiedergutgemacht werden können. Dem ist leider nicht so. Das Beispiel Trift zeigt, dass die ausgehandelten Ausgleichsmassnahmen in reinen Verzichtserklärungen bestehen oder sehr gering sind und dem Ausmass an Zerstörung in keiner Weise gerecht werden.

11. Wir kritisieren den weit gefassten Rahmen von Ausgleichsmassnahmen. Damit lassen sich praktisch beliebige, auch überregionale "Ideen" als "Massnahmen" aufrechnen.

12. Wir kritisieren die Berücksichtigung der Kosten von sogenannten Ausgleichsmassnahmen. Macht die Berücksichtigung von "direkten" (monetären) Massnahmekosten noch einigermassen Sinn, ist die Berechnung einer Reduktion des Energieproduktionspotenzials als "indirekte Kosten" hanebüchen. So wird eine reine Verzichtshandlung als Wiedergutmachung verkauft. Die günstigste Ausgleichsmassnahme, nämlich die Unterschutzstellung eines Gebiets, wird so schnell zur teuersten Massnahme.

13. Wir kritisieren, dass bei den Wasserkraftprojekten wie bei den Ausgleichsmassnahmen das energiewirtschaftliche Potenzial in Rechnung gestellt wird, während bei den Auswirkungen auf Biodiversität und Landschaft vom Ist-Zustand ausgegangen wird. Das ist gerade bei den neu entstehenden Gletschervorfeldern ein ungerechtes Verfahren, da sich diese aktuell womöglich noch in einem flächenmässig kleinen, wenig entwickelten Zustand befinden. Es muss also auch hier das Potenzial einer in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden Entwicklung berücksichtigt werden (Studie Geo7).

Links: (15.12.2021)








Ausbau Grimselstausee: Beschwerde von Aqua Viva beim Bundesgericht gutgeheissen!

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Aqua Viva und Greinastiftung im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasserkraftwerks gutgeheissen. Die Sache wird an den Berner Regierungsrat zurückgewiesen. Das Projekt bedarf einer Festsetzung im kantonalen Richtplan, damit die verschiedenen Nutz- und Schutzinteressen abgestimmt werden können. In diesem Rahmen ist auch eine Koordination mit dem geplanten Kraftwerk Trift erforderlich.
Als Folge davon wurde auch die für die Wintersession 2020 des Bernischen Grossen Rats geplante Beratung der Konzession der Triftsee-Mauer verschoben.

(30.11.2020)










Zum Begriff des „nationalen Interesses" im Zusammenhang mit dem Energiegesetz - Überblick

In den letzten Jahren ist im Zusammenhang mit der Energiewende der Begriff des "nationalen Interesses" immer öfter zu hören gewesen. Ein Überblick über die Verwendung des Begriffs im Zusammenhang mit dem Energiegesetz kann auf der Homepage des Grimselvereins bezogen werden: Überblick "nationales Interesse" herunterladen.

(12.7.2021)










Pingwin Planet - Appell an Berner Grossrätinnen: Timeout für die Trift

Die Nonprofitorganisation Pingwin Planet bezieht auf ihrer Homepage Stellung gegen die Trift-Staumauer. Hier geht es zu der Homepage von Pingwing Planet: https://pingwinplanet.ch/index.php/appell-an-grossraetinnen.html


(16.11.2020)










Feuer in den Alpen 2020

Am 8. August 2020 fand bei schönstem Wetter das diesjährige Feuer in den Alpen auf dem Sidelhorn statt. Hier einige Eindrücke von diesem Anlass.

Feuer in den Alpen 2020
Feuer in den Alpen 2020
Feuer in den Alpen 2020
Feuer in den Alpen 2020
Hinweis: zur Anzeige in hoher Auflösung Bilder anklicken

(30.8.2020)










Einordnung des Bundesratsbeschlusses zur Schutz- und Nutzungsplanung Oberes Gadmental

Wie den Medien zu entnehmen war, hat der Bundesrat am 20. März 2020 die vom Kanton Bern eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) für die Wasserkraftnutzung im oberen Gadmental genehmigt. Dieser Beschluss bildet formell eine der Voraussetzungen, dass der Regierungsrat dem Grossrat demnächst den entsprechenden Konzessionsentwurf zum Trift-Projekt der KWO unterbreiten kann. Die Planung sieht zum Zweck einer Mehrnutzung tiefere Mindestrestwassermengen als im Gewässerschutzgesetz festgelegt vor. Dank dieser verstärkten Gewässernutzung könnte das Kraftwerk jährlich 10 GWh mehr Energie produzieren (145 statt 135 GWh). Dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch von rund 2000 durchschnittlichen Haushalten.

Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen für die Stromproduktion eine Mindestrestwassermenge verbleiben muss, welche die natürlichen Funktionen des Gewässers (z.B. Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Strukturierung der Landschaft oder Speisung des Grundwassers) gewährleisten sollte. Je nach Bedeutung des Gewässers (z.B. für die Grundwasseranreicherung oder als Landschaftselement) müssen die Kantone diese Restwassermenge erhöhen. In Ausnahmefällen können sie Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten, unter anderem eben aufgrund einer SNP. Dazu braucht es einen Nutzungsverzicht an anderen Gewässern und weitere ökologische Ersatzmassnahmen zum Ausgleich.

Das Trift-Projekt der KWO beinhaltet bekanntlich den Bau eines neuen Kraftwerks im oberen Gadmental mit einem künstlichen Stausee in der oberen Trift und mit zwei neuen Fassungen am Steinwasser und am Triftwasser. Bei beiden Fassungen ist vorgesehen, die gesetzlichen Restwassermengen im Sommerhalbjahr massiv zu unterschreiten. Als Ausgleich wollen die KWO künftig auf die Nutzung des oberen Wendenwassers, des Giglibachs und des Treichigrabens verzichten. Es ist zudem vorgesehen, einen Teil des Gadmer- und des Urbachwassers zu revitalisieren.

Aus Sicht des Grimselvereins kommt die Genehmigung der SNP nicht unerwartet, entspricht sie doch dem von den KWO unter Mitwirkung der grossen Umweltschutzorganisationen ausgehandelten Deal. Der Grimselverein und Aqua Viva hingegen erachten in ihrer Einsprache unter anderem die vorgesehene Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Restwassermengen als grundsätzlich fragwürdig und inakzeptabel. Mit den vorgesehenen Mengen würden lebendige und einzigartige Gewässerlandschaften unterhalb des aufzustauenden Triftsees und im unteren Bereich des Steinwassers praktisch ab- und ruhiggestellt. Anstatt einer Erhöhung der Mindestrestwassermenge um 50%, wie es gemäss Umweltverträglichkeitsbericht aufgrund der Bedeutung eigentlich nötig wäre, soll die Restwassermenge um sage und schreibe bis zu zwei Drittel reduziert werden. Dies für eine Mehrproduktion von lediglich 7.5%.
Es gibt bereits mehrere Beispiele im Haslital, wo aufgrund von SNP unterhalb von Wasserkraftfassungen praktisch leere Bachtobel und Wasserfälle übrigbleiben (Alpbach, Reichenbach).

Die in der Schutz- und Nutzungsplanung vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen entsprechen nicht einem ökologischen Gewinn und sind zu hoch bewertet. Die Verzichtsbekundungen betreffen ökologisch und landschaftlich wenig wertvolle Gewässer (Treichigraben) oder wenig schlüssige Nutzungsideen (Wendenwasser, Giglibach). Überdies scheint es ohnehin absurd, wenn Zerstörungen "ausgeglichen" werden dürfen mit dem Verzicht auf noch weitergehende Zerstörungen.
Mindestens zwei der drei vorgesehenen Revitalisierungen (Gadmerwasser Fuhren Mitte, Urbachwasser) betreffen Gewässerabschnitte, welche nach der kantonalen Revitalisierungsplanung sowieso innert 20 Jahren durch den Kanton zu revitalisieren sind. Sie können also nicht als Kompensation für neue Beeinträchtigungen herbeigezogen werden, insbesondere auch weil im kantonalen Renaturierungsfonds genügend Mittel vorhanden sind.

Der Grimselverein und Aqua Viva halten an ihrer Einsprache gegen das gesamte Trift-Projekt fest.

(5.4.2020)








Power to gas


Mit der Power to Gas Technologie kann im Sommer aus überschüssigem Solarstrom Methan produziert und komprimiert in Röhrenspeichern gelagert werden. Das Methan kann im Winter ins normale Gasnetz eingespeist werden und mittels WKK Strom plus Wärme erzeugen. Es gibt aber noch weitere Anwendungsformen der Power to Gas Technologie.

(17.4.2020)








Film "Rettet die Trift"

Am "Feuer in den Alpen", das 2019 für einmal nicht auf dem Sidelhorn, sondern in der Trift durchgeführt wurde, ist ein Filmbeitrag erstellt worden. Dieser kann unter diesem Link angesehen werden

Startbild Rettet Die Trift


(24.10.2019)








Verwaltungsgerichtsurteil vom 21.Mai 2019

Das Verwaltungsgerichtsurteil vom 21.Mai 2019 ist unter diesem Link verfügbar.
(24.10.2019)








Argumente gegen die Konzessionserteilung für ein Kraftwerk in der Trift im Berner Oberland

1. Die Trift ist keine Einöde. Die Trift ist eine grossartige, praktisch unberührte Gebirgslandschaft. Sie umfasst wilde Bachläufe, Schluchten, Alpwiesen, schroffe Felsen, Wald, einen natürlichen See und ein frisches, dynamisches Gletschervorfeld. Sie ist den unmittelbar angrenzenden BLN-Gebieten "Berner Hochalpen" und "Rhonegletscher" ebenbürtig. Das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern beurteilt in einem Fachbericht das Triftwasser als von "hohem Naturwert". Selbst der Umweltverträglichkeitsbericht des Trift-Projekts bezeichnet das betroffene Gebiet in vielerlei Hinsicht als einzigartig, schützens- und erhaltenswert.

2. Energiewende heisst nicht Opferung des Landschafts- und Biotopschutzes. Die Energiewende ist notwendig, weil die Schweiz aus den fossilen Energien und aus der Atomenergie aussteigen muss. Für die Deckung unseres zukünftigen Energiebedarfs brauchen wir aber keine neuen Stauseen, auch in der Trift nicht. Es gibt genügend alternative Möglichkeiten, erneuerbare Energie umweltfreundlich und günstig zu erzeugen. Insbesondere im Bereich der Photovoltaik hat die Schweiz enormes Ausbaupotenzial.

3. Wasserkraft ist in der Schweiz zu sehr grossen Teilen genutzt. Die wenigen verbliebenen Bäche und Flüsse, unberührten Täler und Gletschergebiete müssen erhalten bleiben. Der Beitrag des Trift-Projekts an die gesamte Stromproduktion in der Schweiz ist mit 0,25 Prozent unerheblich. Mit Photovoltaik kann diese Energiemenge ohne grössere Probleme auf Dachflächen im Siedlungsgebiet und entlang von Autobahnen erzeugt werden.

4. Für die Winterenergie ist das Trift-Projekt nicht notwendig. Im Winter kann mittels Photovoltaik an Wänden (Schallschutzmauern, Stützmauern, Gebäudefassaden etc.) genügend Strom erzeugt werden. Bezüglich Speichermöglichkeiten für Energie sind grosse technologische Entwicklungen im Gang (Power to Gas, neue Batterietechnik). Es wird in 10 bis 20 Jahren bessere (dezentrale) Speichermöglichkeiten geben als Stauseen.

5. Das Trift-Projekt verdreht die Prioritäten. Es kann nicht sein, dass eine unberührte Berglandschaft zerstört wird, obwohl es sinnvolle umweltverträgliche Alternativen der Energieerzeugung gibt. Zuerst müssen zukunftsgerichtete Energiesparmassnahmen umgesetzt und alle weniger landschaftsbelastenden Produktionsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

6. Das Trift-Projekt ist ökonomisch unsinnig. Photovoltaik wird immer günstiger. Mit dem Investitionsvolumen des Trift-Projekts lässt sich mittels neuer Photovoltaik-Anlagen doppelt so viel Strom erzeugen. Diese können auf Dachflächen von Wohn- und Gewerbebauten, entlang von Autobahnen und Bahnlinien erstellt werden.

Aus diesen Gründen und Überlegungen haben der Grimselverein und Aqua Viva Einsprache gegen das Konzessionsgesuch erhoben.

Der Grimselverein ersucht den Grossen Rat, die Konzession für das Kraftwerk Trift nicht zu erteilen.

Quellen:
  • "Alpenstrom", Themenheft Hochparterre, Nov. 2016, Verlag Hochparterre, Zürich
  • Studie "Photovoltaik als kostengünstigste Stromquelle...", Okt. 2018, auf www.energiestiftung.ch

(19.4.2019)










Bilder von der Trift

Wir tragen hier einiges Bildmaterial zusammen von der Landschaft rund um den Triftsee. Es sind Bilder und ein Filmausschnitt (150 MByte): vom See selber, vom Gletscher oberhalb des Sees aus dem mächtig das Triftwasser hervorströmt und in den See fliesst und von der Schlucht unterhalb des Sees.
Die Bilder stammen mit freundlicher Genehmigung von Mary Leibundgut, Nick Röllin, Beat Teige und Thomas Benkeler. Die Bilder sind hier auch in hoher Auflösung verfügbar: darauf sieht man gut die gewaltige Kraft dieser Landschaft.
Von Mary Leibundgut gibt es auf der Website www.grimsel.ch weitere Bilder von der Trift.
Von Nick Röllin gibt es weitere Bilder auf Dropbox. Es lohnt sich vorbeizuschauen.
Hinweis: zur Anzeige in hoher Auflösung Bilder anklicken

Triftwasser fliesst in den Triftsee

Rückgang des Triftgletschers 1948 bis 2006. (Quelle: Projektunterlagen KWO)
Panoramafoto der Trift, aufgenommen am 27. August 2012 im Graaggi. In der rechten Bildhälfte ist die Windegghütte erkennbar. Für Ansicht in Originalgrösse: Bild anklicken (Bild Thomas Benkler)


(23.5.2018)










Widerstand an der Trift - Gebirgsschönheit erhalten

Der Grimselverein und Aqua Viva wehren sich mit einer Einsprache gegen das geplante Kraftwerk Trift im Berner Oberland. Die einzigartige Landschaft unterhalb des Triftgletschers würde durch den Bau unwiederbringlich zerstört - für eine schweizweit mickrige Steigerung der Energieproduktion von lediglich 0.2%. Für die beiden Organisationen ist klar: In diesem Fall ist das nationale Interesse, diese einmalige Hochgebirgslandschaft zu schützen, höher zu gewichten als die Energieproduktion.
(7.2.2018)

Medienmitteilung
Einsprache






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